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Der HEV Region Gossau ist mit dem Entwurf des Rahmennutzungsplans für die Stadt Gossau nicht einverstanden

14.11.2024

Bis Ende Oktober 2024 fand das öffentliche Mitwirkungsverfahren zum Rahmennutzungsplan der Stadt Gossau statt. Der Vorstand des HEV Region Gossau hat sich intensiv mit dem Entwurf des neuen Rahmennutzungsplanes (Zonenplan und Baureglement) für die Stadt Gossau auseinandergesetzt und eine umfassende Stellungnahme im Mitwirkungsverfahren eingereicht.

Der HEV Region Gossau setzt sich gemäss seinen Statuten für die Erhaltung und Förderung des privaten Wohn- und Grundeigentums ein und fördert die Interessen der Haus-, Grund- und Stockwerkeigentümer. Deshalb erwartet der HEV Region Gossau eine moderne und liberale Rahmennutzungsordnung sowie insbesondere keine unnötigen Einschränkungen des Grundeigentums. Auch setzt sich der HEV Region Gossau dafür ein, dass Baubewilligungsverfahren vereinfacht werden und beförderlich durchgeführt werden können.

Diese Vorgaben werden mit dem Entwurf des neuen Rahmennutzungsplanes für die Stadt Gossau verfehlt.

Den Vorstand des HEV Region Gossau stören insbesondere die drei nachfolgenden Punkte am Entwurf des neuen Rahmennutzungsplans für die Stadt Gossau:

  1. Der Entwurf des Baureglements wird zu einer grösseren Bürokratie sowie zu längeren Baubewilligungsverfahren führen. Der HEV Region Gossau stört sich hierbei insbesondere am Erfordernis eines Mobilitätskonzepts ab 30 Abstellplätzen, an den Verweisen im Baureglement auf umfangreiche Merkblätter, die von der Stadtverwaltung erstellt werden, sowie an den zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen und unklaren Normen im Baureglement. Rechtsstreitigkeiten sind damit vorprogrammiert. 
  2. Faktisch wird durch die vorgesehene Einführung von Gebieten mit Einordnungsgeboten der Anwendungsbereich der Schutzobjekte noch weiter ausgedehnt, obwohl bereits eine weitgehende Schutzverordnung sowie Kernzonen bestehen. Ganze Züge von Einfamilienhäusern (!) entlang von Quartierstrassen sollen unter das Einordnungsgebot fallen, was zur Folge hätte, dass die Bauverwaltung künftig den Grundeigentümern und Grundeigentümerinnen Vorgaben hinsichtlich Ausgestaltung und Anordnung der Häuser machen könnte.
  3. Der HEV Region Gossau bekennt sich zu einer qualitativen Verdichtung, wozu auch genügend Grünflächen gehören. Aber die vorgesehene Kombination im Baureglement von einer Grünflächenziffer mit Vorgaben für Spiel- und Begegnungsflächen sowie mit einem grossen Grenzabstand verhindern eine sachgerechte und eine haushälterische Nutzung von Baugrundstücken. Die im Baureglement vorgesehene Grünflächenziffer ist zudem zu hoch angesetzt.

Der HEV Region Gossau wird genau prüfen, was die Stadt Gossau aufgrund der Rückmeldungen am Entwurf des neuen Rahmennutzungsplan nun anpassen oder streichen wird. Der HEV Region Gossau behält sich ausdrücklich vor, zum Wohle seiner Mitglieder allenfalls auch demokratische oder rechtliche Mittel zur Verhinderung eines neuen Rahmennutzungsplanes zu ergreifen, der zu stark in die Rechte der Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen eingreift.