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Eidgenössische Abstimmung - JA für massvolle Korrekturen im Mietrecht

HEV Schweiz
23.10.2024 Dr. Walter Locher, Präsident des HEV des Kantons St.Gallen

Der 24. November 2024 ist für Eigentümer von Wohn- und Geschäftsliegenschaften von Bedeutung, nachdem eine massvolle Korrektur am Mietrecht zu zwei Referenden des Mietverbandes geführt hat. Die Referendumsvorlagen verdienen aus Eigentümersicht ein klares JA.

Ein weiteres Mal führt der populistische Vorwurf von linker Seite dazu, dass wir eine Referendumsabstimmung über uns ergehen lassen müssen. Der Mieter-verband hat mit dem Hinweis, die «Immobilien-Lobby» versuche einmal mehr masslos Interessen durchzusetzen, das Referendum gegen lediglich kleinere Änderungen im Mietrecht ergriffen. Künftig braucht es für die Untervermieter eine schriftliche Zustimmung des Vermieters, damit spätere Beweisschwierig-keiten vermieden und die Missbrauchshürde für Mieter erhöht werden kann. Weiter kann der Vermieter seine Zustimmung zur Untervermietung künftig verweigern, wenn die vorgesehene Dauer der Untervermietung zwei Jahre übersteigt. Das soll die missbräuchliche Dauer-Untervermietung erschweren. Und schliesslich soll die Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters oder mit Falschangaben ausdrücklich als ausserordentlicher Kündigungsgrund gelten.

Es sind also nur bescheidene Verbesserungen zur Stärkung der Rechte der Vermieter. Es geht auch darum, die Hürde für die Geltendmachung des Eigenbedarfs von Vermietern etwas zu reduzieren. Das Gespenst des Missbrauches der Vermieterstellung wird dennoch von Mieterseite einmal mehr heraufbeschworen. Der Eigenbedarf werde nur als Vorwand gebraucht, um Mieter hinauszuwerfen und die betreffende Liegenschaft zu einem höheren Preis an Fremde zu vermieten. Das ist polemische Stimmungsmache, die nichts mit der Wirklichkeit zu tun hat.

Leider ist das lautstarke Anprangern von angeblichen Missständen im Mietrecht und die Unterstellung von Missbrauch durch linke Verbände in den letzten Jahren immer häufiger geworden. Selbst kleine Korrekturen werden bekämpft. Verschwiegen wird, dass das Mietrecht noch immer in hohem Masse ein Mieterschutzrecht ist. Der Kerngehalt des Mieterschutzes wird weder angetastet noch in Frage gestellt.

Die beiden Vorlagen verdienen aus unserer Sicht ein klares JA. Es soll damit auch ein Zeichen gegen weitere anstehende Begehrlichkeiten des Mieterschutzes in den nächsten Jahren gesetzt werden.

Dr. Walter Locher, Präsident des HEV des Kantons St.Gallen