Beim Gespräch mit dem Hypothekargeber wird die Tragbarkeit der Immobilie genau berechnet. Grundsätzlich wird eine Hypothek gewährt und gilt als tragbar, wenn:
- mindestens 20 Prozent des Kaufpreises als Eigenmittel eingebracht werden
- davon mindestens die Hälfte als Kontoguthaben, Anlagen oder Gelder der Säule 3a vorhanden sind
- die Wohnkosten weniger als ein Drittel des regelmässigen Einkommens betragen. Darunter versteht man kalkulatorische Hypothekarzinsen, Amortisationen sowie Unterhalts- und Nebenkosten.
Mögliche Einkommenslücken absichern
Ein Todesfall oder eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit sind nicht nur tragisch, sondern können auch grosse Einkommenslücken entstehen lassen. Denn die Leistungen aus der 1. und 2. Säule reichen gerade bei einer Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit meist nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. So ist unter Umständen die Tragbarkeit der Immobilie gefährdet. Auch in der Pensionszeit kann die Tragbarkeit zum Thema werden, weil das Renteneinkommen in der Regel deutlich tiefer ist als das letzte Erwerbseinkommen.
Das folgende Beispiel zeigt, wie ein Schicksalsschlag die Tragbarkeit beeinflusst: Stirbt ein Elternteil, sinkt das Familieneinkommen von 132 000 auf 90 200 Franken. Obwohl die Wohnkosten gleich bleiben, schlagen sie relativ gesehen deutlich stärker zu Buche – die Immobilie wäre nicht mehr tragbar. Mit einer Todesfallversicherung kann ein grosser Teil der Hypothek zurückbezahlt werden. Dadurch sinken die Wohnkosten, und die Immobilie bleibt trotz tieferen Einkommens tragbar.
Dank umfassender Analyse mögliche Lücken schliessen
Ein Schicksalsschlag kann die Tragbarkeit gefährden – deshalb empfiehlt sich gerade für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer eine umfassende Vorsorgeanalyse. Sie bietet die Basis, um allfällige Einkommenslücken zu schliessen und so die Tragbarkeit der Immobilie dauerhaft sicherzustellen. Je früher die Beratung stattfindet, desto eher profitiert man von einer wirkungsvollen Absicherung und kann seine Familie schützen.

