In der Stadt Gossau lief bis zum 30. Juni 2026 die Einsprachefrist gegen den neuen Zonenplan und das neue Baureglement. Der Vorstand des HEV Region Gossau hat sich entschieden, keine Einsprache dagegen zu erheben, und zwar aus nachfolgenden Gründen:
Erstens ist die Stadt Gossau dem wichtigsten Anliegen des HEV Region Gossau gefolgt und hat das Einordnungsgebot (ausser in den Kernzonen) gestrichen. Zweitens ist der HEV Region Gossau der Auffassung, dass die Stadt Gossau dringend eine neue Zonenordnung und ein neues Baureglement benötigt, damit die Entwicklung vorwärts gehen kann, und dass jahrelange Rechtsstreitigkeiten über den Rahmennutzungsplan im Interesse von niemandem liegen, wie dies die Causa „Sana Fürstenland“ eindrücklich aufzeigt. Drittens besitzt die Stadt Gossau bei den verbleibenden umstrittenen Punkten einen Ermessensspielraum, sodass die rechtlichen Chancen für ein Ausscheiden ohnehin eher überschaubar wären.
Dies bedeutet indessen nicht, dass der HEV Region Gossau vollständig glücklich mit dem neuen Zonenplan und dem neuen Baureglement ist. Wir erachten die Grünflächenziffer in Verbindung mit den Vorschriften über die Spiel- und Begegnungsflächen und die Grenzabstände nach wie vor als zu hoch an und das neue Baureglement ist leider immer noch nicht laienfreundlich formuliert. Diese und weitere Punkte hat der HEV Region Gossau dem Stadtrat Gossau schriftlich mitgeteilt.
Der HEV Region Gossau wird weiter beobachten, was nun der Stadtrat Gossau am Rahmennutzungsplan noch ändert und wir behalten uns vor, gegebenenfalls auch ein Referendum dagegen zu ergreifen, weil eine Abstimmung nicht Jahre wie ein Rechtsverfahren andauert, sondern dann relativ schnell klar ist, ob das Volk mit diesem neuen Rahmennutzungsplan einverstanden ist oder nicht.
